Ihr erhaltet beide (Mitarbeiter:in und eingestellte:r Bewerber:in) eine attraktive Prämie von bis zu 1.500 € (brutto) bei erfolgreicher Empfehlung.

  • Jeweils 1.500 € (brutto) für Euch beide, wenn das neue Arbeitsverhältnis mindestens 20h/pro Woche beträgt.
  • Jeweils 750 € (brutto) für Euch beide, wenn das neue Arbeitsverhältnis unter 20h/pro Woche beträgt oder wenn ein Azubi geworben wird.

Warum überhaupt werben?

Durch dich finden wir die Menschen, die zu unseren Teams passen und sich mit unseren Werten identifizieren. Mit Empfehlungen hilfst du deinen Freunden, Bekannten und Verwandten einen neuen spannenden Job bei uns zu finden. Du weißt am besten über unser Unternehmen Bescheid!

Wer kann teilnehmen?

Mitmachen können alle Mitarbeiter:innen und Auszubildenden der AGAPLESION WOHNEN & PFLEGEN ROTENBURG gGmbH und der dazugehörigen Tochter- und Servicegesellschaften.

Wie erhalten wir unsere Prämie?

Eure Prämie wird über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt und ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

  • 500 € bei Arbeitsbeginn und 1.000 € nach der Probezeit bzw.
  • 250 €  bei Arbeitsbeginn und 500 € nach der Probezeit
  • scheidet der/die geworbene Mitarbeiter:in innerhalb der Probezeit aus, wird der zweite Teil nicht ausgezahlt.

Kann ich mehrere neue Mitarbeiter:innen werben?

Du kannst unbegrenzt viele neue Mitarbeiter:innen werben.

Wie gebe ich meine Empfehlung ab?

Bitte fülle den Flyer aus und gebe diesen bei deiner Leitung oder in der Personalabteilung (AGAPLESION BETHANIEN DIAKONIE gGmbH, Personalabteilung, Paulsenstr. 5-6, 12163 Berlin) ab.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Die neue Regelung gilt ab dem 15.09.2022. Die Mitarbeiterempfehlungsregelung kann jederzeit widerrufen werden. Von einem Widerruf bleibt der Anspruch auf Auszahlung aus einem vor dem Widerruf gestellten Prämienantrag unberührt.

Was muss ich noch beachten?

Die Prämienauszahlung erfolgt wenn beide Personen noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen.
Der/die geworbene:r Mitarbeiter:in stand in den vergangenen sechs Monaten vor der Empfehlung nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen.
Bei Mehrfachnennungen eines/einer empfohlenen Kandidat:in erfolgt die Auszahlung an den Empfehlenden, der den/die Kandidat:in zuerst benannt hat. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung.
Der/die werbende:r Mitarbeiter:in benötigt das Einverständnis der empfohlenen Person, bevor sie deren Daten an die Personalabteilung weitergibt.
Die Geschäftsführung behält sich eine zukünftige Änderung des Programms vor.

Welche Ausschlusskriterien gibt es?

Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass die Empfehlung in bestimmten Fällen gesetzlich nicht zulässig ist. Der/Die geworbene:r Mitarbeiter:in darf keinesfalls unzumutbar belästigt oder unter Druck gesetzt worden sein. Dies gilt insbesondere für die Kontaktaufnahme bzw. Werbung über Telefon-, E-Mail oder andere Wege ohne seine Zustimmung. Der/Die geworbene:r Mitarbeiter:in darf nicht durch falsche Versprechungen, die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder das Verschweigen wichtiger Informationen getäuscht werden. Zudem ist es nicht erlaubt, dass der/die werbende:r Mitarbeiter:in Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis und ohne Nachweis der Einverständniserklärung nicht an das Unternehmen weitergibt.

Wo finde ich die ausgeschriebenen Stellen?

Hier findest du alle ausgeschriebenen Stellen.

Stand: 05.10.2022